Unternehmens- beratung |
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Warum der Unternehmernachwuchs so wichtig ist
Es ist ein natürliches Prinzip, dem eigenen Nachwuchs möglichst gute Start- und Überlebenschancen zu bieten. Die Wirtschaft besitzt von der Natur geprägte Züge. Eine besondere Rolle spielt dabei der Wettbewerb.
Nicht vermieden werden kann, dass Unternehmer und Unternehmen aus den Märkten ausscheiden. Wer nicht erfolgreich wirtschaftet, wird von den Erfolgreichen verdrängt.
Was als hart empfunden wird, ist Evolution - und für den Nachwuchs die Chance, sich zu etablieren.
Existenzgründer müssen bei der Existenzgründung bzw. bei der Betriebsübernahme viel lernen, Erfahrungen sammeln und prüfen, wo ihre eigenen Stärken und Schwächen liegen. In dieser Situation sind Unternehmensgründer bei der Unternehmensgründung auf Unterstützung angewiesen. In einem Existenzgründungsseminar muss mit dem Gründer auf die im Folgenden genannten Punkte eingegangen werden.
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"Das Geheimnis des Erfolgs?
Anders sein als die anderen"
Woody Allen (1935)
US-amerikanische Komiker, Filregisseur, Autor, Schauspieler und Musiker |
BIN ICH EIN UNTERNEHMERTYP
In vielen Publikationen zum Thema Existenzgründung ist vom "Unternehmertyp" die Rede, der man sein müsse, um als Existenzgründer erfolgreich zu sein. Aus unserer Sicht gibt es den Unternehmertyp nicht schlechthin.
Es gibt bestimmte Persönlichkeitsfacetten, die den Erfolg oder Misserfolg einer unternehmerischen Tätigkeit, einer Existenzgründung, beeinflussen.
Wichtige Ausprägungen des Existenzgründers sind z.B.:
Neben den persönlichen Eigenschaften sollte der Existenzgründer die Bereitschaft der Familie hinterfragen, die Selbständigkeit und die damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Anforderungen mitzutragen.
Der Existenzgründer sollte nicht unterschätzen, wie wichtig der Rückhalt in der Familie für den Erfolg des Unternehmens ist.
Unter anderem sollten sich der Existenzgründer vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit folgende Fragen stellen:
Ein Selbsttest kann helfen, die gestellten Fragen zu beantworten.
Ergänzend ist es sinnvoll, sich mit möglichst vielen Personen aus dem eigenen Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis über das Existenzgründungsvorhaben zu unterhalten, um herauszubekommen, ob der Existenzgründer mit seiner Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und zu den oben angegebenen Fragen wirklich richtigliegt.
Es gibt bestimmte Persönlichkeitsfacetten, die den Erfolg oder Misserfolg einer unternehmerischen Tätigkeit, einer Existenzgründung, beeinflussen.
Wichtige Ausprägungen des Existenzgründers sind z.B.:
- Mut,
- Risikobewusstsein,
- Risikobereitschaft,
- Organisationstalent,
- Zielorientiertheit,
- Durchsetzungsvermögen,
- Kommunikationsfähigkeit,
- Durchhaltevermögen, längere Phasen des Misserfolgs zu überstehen.
Neben den persönlichen Eigenschaften sollte der Existenzgründer die Bereitschaft der Familie hinterfragen, die Selbständigkeit und die damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Anforderungen mitzutragen.
Der Existenzgründer sollte nicht unterschätzen, wie wichtig der Rückhalt in der Familie für den Erfolg des Unternehmens ist.
Unter anderem sollten sich der Existenzgründer vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit folgende Fragen stellen:
- Verfügt der Existenzgründer über Führungserfahrung? Wurde die Arbeit von Mitarbeitern schon einmal organisiert und kontrolliert? Kann der Existenzgründer motivieren?
- Besitzt der Existenzgründer eine fundierte kaufmännische oder betriebswirtschaftliche Ausbildung oder entsprechende Erfahrung?
- Verfügt der Existenzgründer über Erfahrung im Vertrieb? Verfügt der Existenzgründer über Verkaufsgeschick? Verkauft der Existenzgründer gerne? Nicht vergessen werden sollte, dass die Kundengewinnung die zentrale Aufgabe sein wird.
- Kann der Existenzgründer damit leben, häufig kein regelmäßiges und stabiles Einkommen zu erzielen?
- Wie steht es um die körperliche Fitness? Gibt es besondere gesundheitliche Risiken?
- Ist der Existenzgründer dazu in der Lage, dauerhaften Stress auszuhalten?
- Ist der Existenzgründer bereit, zumindest in den ersten Jahren 60 oder mehr Stunden pro Woche zu arbeiten?
- Glaubt der Existenzgründer, dass er als Unternehmer noch ruhig schlafen kann, wenn an die möglichen Unsicherheiten der unternehmerischen Existenz gedacht wird?
- Kann der Existenzgründer damit rechnen, dass die Familie ihn unterstützt?
- Weicht der Existenzgründer Problemsituationen nicht aus, sondern sucht nach Lösungen?
- Ist der Existenzgründer gewohnt, sich selbst Ziele zu setzen und in Eigenmotivation selbstständig zu verfolgen?
- Verfügt der Existenzgründer über finanzielle Reserven, die es ermöglichen, notfalls ohne Banken oder andere Kapitalgeber zu gründen oder zu investieren?
- Hat der Existenzgründer oder sein/-e Lebenspartner/-in andere Einkommensquellen, die den Lebensunterhalt sichern können?
Ein Selbsttest kann helfen, die gestellten Fragen zu beantworten.
Ergänzend ist es sinnvoll, sich mit möglichst vielen Personen aus dem eigenen Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis über das Existenzgründungsvorhaben zu unterhalten, um herauszubekommen, ob der Existenzgründer mit seiner Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und zu den oben angegebenen Fragen wirklich richtigliegt.
GESCHÄFTSIDEE - GRUNDLAGE DES WIRTSCHAFTLICHEN ERFOLGES
Klären Sie Ihre Geschäftsidee!
Überlegen Sie sich, mit welchem Angebot Sie auf den Markt gehen wollen. Dafür müssen Sie Ihre zukünftigen Kunden, ihre Bedürfnisse, ihre Neigungen, ihr Kaufverhalten kennen lernen.
Was genau wollen Sie ihnen anbieten?
Finden Sie möglichst etwas Besonderes, was die Konkurrenz nicht hat.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Konkurrenzsituation, vor allem an dem von ihnen gewählten Standort und - heute zunehmend wichtiger - wie ist die Konkurrenzsituation im Internet.
Suchen Sie eine Geschäftsidee?
Wollen Sie sich selbstständig machen, haben aber noch keine zündende Geschäftsidee?
Dann kommt für Sie vielleicht ein Franchise-Unternehmen in Frage, das Sie als Lizenz-Unternehmer führen können.
Oder Sie übernehmen ein bestehendes Unternehmen. Unternehmensnachfolger sind in jeder Branche und für jede Unternehmensgröße gefragt.
Erstellen Sie einen Businessplan!
Überlegen Sie sich, mit welchem Angebot Sie auf den Markt gehen wollen. Dafür müssen Sie Ihre zukünftigen Kunden, ihre Bedürfnisse, ihre Neigungen, ihr Kaufverhalten kennen lernen.
Was genau wollen Sie ihnen anbieten?
Finden Sie möglichst etwas Besonderes, was die Konkurrenz nicht hat.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Konkurrenzsituation, vor allem an dem von ihnen gewählten Standort und - heute zunehmend wichtiger - wie ist die Konkurrenzsituation im Internet.
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Dann kommt für Sie vielleicht ein Franchise-Unternehmen in Frage, das Sie als Lizenz-Unternehmer führen können.
Oder Sie übernehmen ein bestehendes Unternehmen. Unternehmensnachfolger sind in jeder Branche und für jede Unternehmensgröße gefragt.
Erstellen Sie einen Businessplan!
FIRMENNAME - DIE FIRMA - ODER - WIE NENNE ICH MICH?
Wie die Firma im Rahmen der Existenzgründung gebildet werden darf, regelt die zentrale Firmenbildungsvorschrift des § 18 HGB:
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann die Firma wie folgt gebildet werden:
Wichtig ist, dass die Firma Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzt.
Daneben muss sich die gewählte Firma von allen an demselben Ort bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
Geschäftsbezeichnung
Existenzgründungen als Kleingewerbetreibender (hierzu zählt auch die gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) sind nicht im Handelsregister einzutragen und können nicht unter einer Firma auftreten.
Es ist jedoch zulässig, eine Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnung zu verwenden.
Die Geschäftsbezeichnung darf aber nicht den Eindruck einer eingetragenen Handelsregisterfirma hervorrufen.
Kleingewerbetreibende können sich auf Wunsch mit einer Firma im Handelsregister eintragen lassen und so das Recht zur Firmenführung "erwerben".
- Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
- Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irre zu führen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann die Firma wie folgt gebildet werden:
- als Personenfirma (Information über Inhaber),
- als Sachfirma (Information über den Geschäftszweck),
- als reine Phantasiefirma (ohne Information),
- aus einer Kombination dieser Bestandteile.
Wichtig ist, dass die Firma Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzt.
Daneben muss sich die gewählte Firma von allen an demselben Ort bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
Geschäftsbezeichnung
Existenzgründungen als Kleingewerbetreibender (hierzu zählt auch die gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) sind nicht im Handelsregister einzutragen und können nicht unter einer Firma auftreten.
Es ist jedoch zulässig, eine Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnung zu verwenden.
Die Geschäftsbezeichnung darf aber nicht den Eindruck einer eingetragenen Handelsregisterfirma hervorrufen.
Kleingewerbetreibende können sich auf Wunsch mit einer Firma im Handelsregister eintragen lassen und so das Recht zur Firmenführung "erwerben".
RECHTSFORMEN - WELCHE RECHTSFORM WÄHLE ICH? - TEIL 1
Eine der grundlegenden Fragen bei der Existenzgründung ist die nach der optimalen Rechtsform.
Wesentliche Kriterien für die Wahl der Rechtsform können beispielsweise sein:
Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem sog. Typenzwang. Nach diesem Grundsatz sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsformen abschließend.
Kleingewerbetreibender
Am einfachsten ist die Unternehmensgründung in Form eines Kleingewerbebetriebes. Der Inhaber muss beim Gewerbeamt den Beginn seines Gewerbes anzeigen.
Wer die Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig. Es können Bußgeld- und Verwaltungszwangsmaßnahmen verhängt werden.
Der Gewerbetreibende haftet mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Das Haftungsrisiko kann durch den Abschluss entsprechender Versicherungen eingegrenzt werden.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Für die GbR gelten ähnliche Grundsätze wie vorstehend dargestellt. Eine GbR entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zum Betrieb eines kleingewerblichen (oder auch freiberuflichen) Unternehmens zusammenschließen.
Gemeinsamer Zweck kann jede erlaubte Tätigkeit sein; gewerbliche Aktivitäten sind nicht zwingend.
Die Gesellschafter haften grundsätzlich alle sowohl mit ihrem Geschäfts- wie auch mit ihrem Privatvermögen.
Eingetragener Kaufmann
Das vollkaufmännische Einzelunternehmen ist das Gegenstück zum Kleingewerbetreibenden.
Wenn eine vollkaufmännische Betriebsgröße vorliegt, muss zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgen.
Die Haftung des Einzelkaufmanns ist unbeschränkt, auf seine Geschäfte findet das Handelsgesetzbuch in vollem Umfang Anwendung.
Offene Handelsgesellschaft
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist der vollkaufmännische Gegenpol zur GbR.
Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ist die Eintragung in das Handelsregister erforderlich.
Besondere Merkmale sind das Erfordernis einer gewerblichen Betätigung, die Verwendung eines gemeinschaftlichen Firmennamens und die unbeschränkte Haftung aller Beteiligten.
Für die Haftung gilt, dass Gläubiger sowohl die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen als auch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen in Anspruch nehmen können, jeweils für die volle Forderung.
Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer OHG im Wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag - der auch in das Handelsregister eingetragen wird - beschränkt ist.
Die voll haftenden Gesellschafter werden Komplementäre, die beschränkt haftenden Kommanditisten genannt.
GmbH & Co. KG
Diese Rechtsform bildet einen Sonderfall der Kommanditgesellschaft.
Als persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH beteiligt, was letztendlich zu einer mittelbaren Haftungsbegrenzung führt.
Dieser Umstand muss im Namen gekennzeichnet werden, üblicherweise durch den Rechtsformzusatz "GmbH & Co. KG".
Wesentliche Kriterien für die Wahl der Rechtsform können beispielsweise sein:
- branchenspezifisches Haftungsrisiko,
- Gründungs- und Kapitalaufwand,
- organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten,
- gewerbliche oder freiberufliche Geschäftstätigkeit,
- Dauer der Unternehmung,
- Steuern.
Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem sog. Typenzwang. Nach diesem Grundsatz sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechtsformen abschließend.
Kleingewerbetreibender
Am einfachsten ist die Unternehmensgründung in Form eines Kleingewerbebetriebes. Der Inhaber muss beim Gewerbeamt den Beginn seines Gewerbes anzeigen.
Wer die Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig. Es können Bußgeld- und Verwaltungszwangsmaßnahmen verhängt werden.
Der Gewerbetreibende haftet mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Das Haftungsrisiko kann durch den Abschluss entsprechender Versicherungen eingegrenzt werden.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Für die GbR gelten ähnliche Grundsätze wie vorstehend dargestellt. Eine GbR entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zum Betrieb eines kleingewerblichen (oder auch freiberuflichen) Unternehmens zusammenschließen.
Gemeinsamer Zweck kann jede erlaubte Tätigkeit sein; gewerbliche Aktivitäten sind nicht zwingend.
Die Gesellschafter haften grundsätzlich alle sowohl mit ihrem Geschäfts- wie auch mit ihrem Privatvermögen.
Eingetragener Kaufmann
Das vollkaufmännische Einzelunternehmen ist das Gegenstück zum Kleingewerbetreibenden.
Wenn eine vollkaufmännische Betriebsgröße vorliegt, muss zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erfolgen.
Die Haftung des Einzelkaufmanns ist unbeschränkt, auf seine Geschäfte findet das Handelsgesetzbuch in vollem Umfang Anwendung.
Offene Handelsgesellschaft
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist der vollkaufmännische Gegenpol zur GbR.
Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ist die Eintragung in das Handelsregister erforderlich.
Besondere Merkmale sind das Erfordernis einer gewerblichen Betätigung, die Verwendung eines gemeinschaftlichen Firmennamens und die unbeschränkte Haftung aller Beteiligten.
Für die Haftung gilt, dass Gläubiger sowohl die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen als auch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen in Anspruch nehmen können, jeweils für die volle Forderung.
Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer OHG im Wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag - der auch in das Handelsregister eingetragen wird - beschränkt ist.
Die voll haftenden Gesellschafter werden Komplementäre, die beschränkt haftenden Kommanditisten genannt.
GmbH & Co. KG
Diese Rechtsform bildet einen Sonderfall der Kommanditgesellschaft.
Als persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH beteiligt, was letztendlich zu einer mittelbaren Haftungsbegrenzung führt.
Dieser Umstand muss im Namen gekennzeichnet werden, üblicherweise durch den Rechtsformzusatz "GmbH & Co. KG".
RECHTSFORMEN - WELCHE RECHTSFORM WÄHLE ICH? - TEIL 2
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der Hauptgrund für die Wahl einer GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Die Rechtsform bewirkt eine Trennung zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der jeweiligen Gesellschafter.
Die Gründung einer GmbH ist wesentlich aufwendiger als bei den vorgenannten Rechtsformen.
Bei Neugründungen beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 25.000 Euro.
Der Gründungsaufwand beläuft sich auf ca. 500,- Euro.
Für die GmbH ist zwingend die Erstellung einer Bilanz vorgeschrieben, die beim Amtsgericht zur öffentlichen Einsicht hinterlegt werden muss.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Auch diese Gesellschaft ist eine GmbH, für die einige Sonderregelungen gelten.
Ihr Stammkapital kann zwischen 1 und 24.999 Euro liegen, damit soll Existenzgründern mit wenig Kapitalbedarf der Einstieg in eine "richtige" GmbH erleichtert werden.
Sie muss in ihre Bilanz ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses als Rücklage einstellen, um nach und nach das Mindeststammkapital einer GmbH anzusparen.
Ausländische Rechtsformen
Das vorgegebene Mindeststammkapital und der Gründungsaufwand bei der deutschen GmbH stellt ein Gründungshindernis dar.
Gerade für Existenzgründer scheint daher die Gründung einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine verlockende Alternative zur deutschen GmbH zu sein.
Insbesondere die britische Limited bietet auf den ersten Blick Vorteile, da für diese der deutschen GmbH vergleichbaren Gesellschaft kein Mindeststammkapital vorgeschrieben und ein kostenträchtiger Notar nicht erforderlich ist.
Ob die Gründung einer solchen "Scheingesellschaft" im EU-Ausland, die ausschließlich in Deutschland tätig wird, wirklich die bessere Alternative gegenüber einer deutschen GmbH ist, sollte aber genau geprüft werden.
Beispielsweise müssten die Gründer einer englischen "Limited" über genaue Kenntnisse des englischen Gesellschaftsrechts verfügen.
Letztlich muss berücksichtigt werden, dass eine ausländische Gesellschaft, die ohne Kapitalausstattung am Markt auftritt, kein besonderes Vertrauen beim Publikum erwarten darf.
Aktiengesellschaft
Die AG ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, die ihren Kapitalbedarf über den Kapitalmarkt decken wollen.
Diese Rechtsform ist für Existenzgründer in der Regel uninteressant.
Stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich Dritte am Handelsgewerbe eines Kaufmanns mit einer Einlage beteiligt.
Der Dritte ist am Gewinn beteiligt.
Im Gegensatz zu den übrigen Gesellschaften wird hierbei kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen gebildet, sondern die Einlage geht in das Eigentum des tätigen Teilhabers über.
Die stille Gesellschaft ist nach außen nicht erkennbar, der stille Gesellschafter nimmt keine Gewerbeanmeldung vor.
Der Hauptgrund für die Wahl einer GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Die Rechtsform bewirkt eine Trennung zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der jeweiligen Gesellschafter.
Die Gründung einer GmbH ist wesentlich aufwendiger als bei den vorgenannten Rechtsformen.
Bei Neugründungen beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 25.000 Euro.
Der Gründungsaufwand beläuft sich auf ca. 500,- Euro.
Für die GmbH ist zwingend die Erstellung einer Bilanz vorgeschrieben, die beim Amtsgericht zur öffentlichen Einsicht hinterlegt werden muss.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Auch diese Gesellschaft ist eine GmbH, für die einige Sonderregelungen gelten.
Ihr Stammkapital kann zwischen 1 und 24.999 Euro liegen, damit soll Existenzgründern mit wenig Kapitalbedarf der Einstieg in eine "richtige" GmbH erleichtert werden.
Sie muss in ihre Bilanz ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses als Rücklage einstellen, um nach und nach das Mindeststammkapital einer GmbH anzusparen.
Ausländische Rechtsformen
Das vorgegebene Mindeststammkapital und der Gründungsaufwand bei der deutschen GmbH stellt ein Gründungshindernis dar.
Gerade für Existenzgründer scheint daher die Gründung einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine verlockende Alternative zur deutschen GmbH zu sein.
Insbesondere die britische Limited bietet auf den ersten Blick Vorteile, da für diese der deutschen GmbH vergleichbaren Gesellschaft kein Mindeststammkapital vorgeschrieben und ein kostenträchtiger Notar nicht erforderlich ist.
Ob die Gründung einer solchen "Scheingesellschaft" im EU-Ausland, die ausschließlich in Deutschland tätig wird, wirklich die bessere Alternative gegenüber einer deutschen GmbH ist, sollte aber genau geprüft werden.
Beispielsweise müssten die Gründer einer englischen "Limited" über genaue Kenntnisse des englischen Gesellschaftsrechts verfügen.
Letztlich muss berücksichtigt werden, dass eine ausländische Gesellschaft, die ohne Kapitalausstattung am Markt auftritt, kein besonderes Vertrauen beim Publikum erwarten darf.
Aktiengesellschaft
Die AG ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, die ihren Kapitalbedarf über den Kapitalmarkt decken wollen.
Diese Rechtsform ist für Existenzgründer in der Regel uninteressant.
Stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich Dritte am Handelsgewerbe eines Kaufmanns mit einer Einlage beteiligt.
Der Dritte ist am Gewinn beteiligt.
Im Gegensatz zu den übrigen Gesellschaften wird hierbei kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen gebildet, sondern die Einlage geht in das Eigentum des tätigen Teilhabers über.
Die stille Gesellschaft ist nach außen nicht erkennbar, der stille Gesellschafter nimmt keine Gewerbeanmeldung vor.
ANMELDUNGEN - WELCHE ERLAUBNIS, ZULASSUNGEN BZW. ANMELDUNGEN BENÖTIGE ICH?
Im Zuge der Existenzgründung wird der Existenzgründer mit einer ganzen Reihe von Erlaubnisse, Zulassungen und Anmeldungen konfrontiert.
Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gewerbeerlaubnis
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden kann, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung.
Allerdings besteht die Verpflichtung, das Gewerbe bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen.
Für einige "gefahrgeneigten" Gewerbe sind Erlaubnis oder Zulassung und damit besondere Nachweise, insbesondere der Fachkunde, erforderlich.
Handelsregisteranmeldung
Wer als Existenzgründer ein vollkaufmännisches Gewerbe betreibt, bedarf neben der Gewerbe- noch der Handelsregisteranmeldung.
Reisegewerbe
Unter dem so genannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z.B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf privaten Märkten.
Wer als Existenzgründer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis, der so genannten Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt.
Handwerkskammer, IHK
Da der deutsche Staat von den Handwerkskammern und IHK`s die Übernahme hoheitlicher Aufgaben wünscht, hat der für diese Einrichtungen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft festgelegt.
So erheben diese Einrichtungen unter Berücksichtigung bestimmter Freigrenzen einen an der Leistungsfähigkeit des Existenzgründers bemessenen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Existenzgründern können die Mitgliedsbeiträge in den Anfangsjahren erlassen bzw. ermäßigt werden.
Berufsständische Vertretungen
Vernünftige Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln und Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen gehören zu den typischen Aufgaben berufsständischer Organisationen.
Fast jede Branche hat heutzutage ihre eigene Vertretung.
Teilnahme und Mitgliedschaft sind in der Regel freiwillig und meistens beitragspflichtig.
Im Bereich des Handwerks sind es die Innungen, im gewerblichen Bereich die Verbände, die diese Funktionen übernehmen.
GEZ
In Deutschland gibt es gesetzliche Rundfunkgebühren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Anmeldepflichtig sind neben den herkömmlichen Radio und TV-Geräten neuartige Rundfunkgeräte wie Internetradio, PDA und Mobiltelefone, die über eine Internetverbindung betrieben werden.
GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die bei ihr Mitglied sind.
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden.
Dies gilt bereits dann, wenn GEMA-pflichtige Musik in Telefonanlagen oder Telefonanrufbeantworter eingespielt wird.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Aufwertung von Internetauftritten unter Einbeziehung von Musik.
Die nachfolgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gewerbeerlaubnis
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden kann, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung.
Allerdings besteht die Verpflichtung, das Gewerbe bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde anzuzeigen.
Für einige "gefahrgeneigten" Gewerbe sind Erlaubnis oder Zulassung und damit besondere Nachweise, insbesondere der Fachkunde, erforderlich.
Handelsregisteranmeldung
Wer als Existenzgründer ein vollkaufmännisches Gewerbe betreibt, bedarf neben der Gewerbe- noch der Handelsregisteranmeldung.
Reisegewerbe
Unter dem so genannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z.B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf privaten Märkten.
Wer als Existenzgründer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis, der so genannten Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt.
Handwerkskammer, IHK
Da der deutsche Staat von den Handwerkskammern und IHK`s die Übernahme hoheitlicher Aufgaben wünscht, hat der für diese Einrichtungen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft festgelegt.
So erheben diese Einrichtungen unter Berücksichtigung bestimmter Freigrenzen einen an der Leistungsfähigkeit des Existenzgründers bemessenen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Existenzgründern können die Mitgliedsbeiträge in den Anfangsjahren erlassen bzw. ermäßigt werden.
Berufsständische Vertretungen
Vernünftige Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln und Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen gehören zu den typischen Aufgaben berufsständischer Organisationen.
Fast jede Branche hat heutzutage ihre eigene Vertretung.
Teilnahme und Mitgliedschaft sind in der Regel freiwillig und meistens beitragspflichtig.
Im Bereich des Handwerks sind es die Innungen, im gewerblichen Bereich die Verbände, die diese Funktionen übernehmen.
GEZ
In Deutschland gibt es gesetzliche Rundfunkgebühren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Anmeldepflichtig sind neben den herkömmlichen Radio und TV-Geräten neuartige Rundfunkgeräte wie Internetradio, PDA und Mobiltelefone, die über eine Internetverbindung betrieben werden.
GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die bei ihr Mitglied sind.
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden.
Dies gilt bereits dann, wenn GEMA-pflichtige Musik in Telefonanlagen oder Telefonanrufbeantworter eingespielt wird.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Aufwertung von Internetauftritten unter Einbeziehung von Musik.
VERSICHERUNGEN - WELCHE VERSICHERUNGEN BENÖTIGE ICH?
Vor dem Start in die Selbstständigkeit sollte sich jeder Existenzgründer über die Risiken seines Unternehmens im Klaren sein.
Nach Überlegungen zum Risikomanagement sollte der Existenzgründer sich über den für ihn optimalen Versicherungsschutz informieren.
Welche und wie viele Versicherungen brauchen Existenzgründer?
Die Frage, welche und wie viele Versicherungen der Existenzgründer benötigt, ist das Ergebnis des eigenen Risikomanagements.
Es muss bedacht werden, dass sowohl der persönliche als auch der betriebliche Bereich abgesichert werden sollten.
Persönliche Absicherungen sollen die finanziellen Folgen von persönlichen Risiken absichern.
Hierzu gehören beispielsweise:
Betriebliche Absicherungen sollen die finanziellen Folgen von betrieblichen Risiken absichern.
Hierzu gehören beispielsweise:
Nach Überlegungen zum Risikomanagement sollte der Existenzgründer sich über den für ihn optimalen Versicherungsschutz informieren.
Welche und wie viele Versicherungen brauchen Existenzgründer?
Die Frage, welche und wie viele Versicherungen der Existenzgründer benötigt, ist das Ergebnis des eigenen Risikomanagements.
Es muss bedacht werden, dass sowohl der persönliche als auch der betriebliche Bereich abgesichert werden sollten.
Persönliche Absicherungen sollen die finanziellen Folgen von persönlichen Risiken absichern.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Unfallversicherung,
- Kranken- und Pflegeversicherung,
- Krankentagegeldversicherung,
- Arbeitslosenversicherung,
- Rentenversicherung,
- Lebensversicherung,
- Private Haftpflichtversicherung,
- Private Rechtsschutzversicherung.
Betriebliche Absicherungen sollen die finanziellen Folgen von betrieblichen Risiken absichern.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Sachversicherungen,
- Ertragsausfallversicherung,
- Betriebliche Haftpflichtversicherung (für manche Branchen Pflichtversicherungen),
- Branchenspezifische Versicherungen (z. B. Elektronikversicherung),
- Transportversicherung,
- Betriebliche Rechtsschutzversicherung.
GEWINNERMITTLUNG / BUCHHALTUNG
Was muss ich bei der Gewinnermittlung beachten; ab wann gilt die Buchhaltungspflicht
Der Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit muss versteuert werden. Auf diese Weise partizipiert der Fiskus an der unternehmerischen Betätigung jedes Existenzgründers.
Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder die Einnahmen-Überschussrechnung oder die Bilanzierung/ doppelte Buchführung vor.
Zur doppelten Buchführung sind folgende Existenzgründer verpflichtet:
Einnahmen- / Überschussrechnung
Das Steuerrecht erlaubt den Existenzgründern, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durch eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Die Pflichten des Existenzgründers sind bei der Einnahmen-Überschussrechnung geringer als bei der doppelten Buchführung.
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung handelt es sich um eine einfache Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Bilanzierung, "Doppelte Buchführung"
Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wird das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres verglichen. Der Unterschiedsbetrag ist der steuerpflichtige Gewinn.
Die doppelte Buchführung soll den periodengerechten Gewinn ermitteln.
Aus diesem Grund müssen Periodenabgrenzungen vorgenommen, Rückstellungen gebildet und Forderungen oder Verbindlichkeiten verbucht werden.
Abschreibungen
Grundsätzlich gilt, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr aufweisen, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nicht die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden darf.
Die Kosten müssen auf den gesamten Nutzungszeitraum verteilt werden.
Ausnahmen gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie für Wirtschaftsgüter bis 1.000 € netto.
Gründungsaufwendungen
Bei der Existenzgründung entstehen in der Regel noch vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit Kosten. Diese Kosten können bei der Ermittlung des ertragssteuerlichen Gewinns als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Es kommt hier alleine auf den wirtschaftlichen Zusammenhang an, ein zeitlicher Zusammenhang ist nur von sekundärer Bedeutung.
Besonderheiten sind bei der Existenzgründung einer GmbH zu beachten.
Der Gewinn aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit muss versteuert werden. Auf diese Weise partizipiert der Fiskus an der unternehmerischen Betätigung jedes Existenzgründers.
Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder die Einnahmen-Überschussrechnung oder die Bilanzierung/ doppelte Buchführung vor.
Zur doppelten Buchführung sind folgende Existenzgründer verpflichtet:
- Grundsätzlich alle ins Handelsregister eingetragene Kaufleute; es gibt Ausnahmen für Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten
- Gewerbliche Unternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, falls bestimmte Schellenwerte überschritten werden.
Einnahmen- / Überschussrechnung
Das Steuerrecht erlaubt den Existenzgründern, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns durch eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Die Pflichten des Existenzgründers sind bei der Einnahmen-Überschussrechnung geringer als bei der doppelten Buchführung.
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung handelt es sich um eine einfache Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.
Bilanzierung, "Doppelte Buchführung"
Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wird das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres verglichen. Der Unterschiedsbetrag ist der steuerpflichtige Gewinn.
Die doppelte Buchführung soll den periodengerechten Gewinn ermitteln.
Aus diesem Grund müssen Periodenabgrenzungen vorgenommen, Rückstellungen gebildet und Forderungen oder Verbindlichkeiten verbucht werden.
Abschreibungen
Grundsätzlich gilt, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr aufweisen, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nicht die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden darf.
Die Kosten müssen auf den gesamten Nutzungszeitraum verteilt werden.
Ausnahmen gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie für Wirtschaftsgüter bis 1.000 € netto.
Gründungsaufwendungen
Bei der Existenzgründung entstehen in der Regel noch vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit Kosten. Diese Kosten können bei der Ermittlung des ertragssteuerlichen Gewinns als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Es kommt hier alleine auf den wirtschaftlichen Zusammenhang an, ein zeitlicher Zusammenhang ist nur von sekundärer Bedeutung.
Besonderheiten sind bei der Existenzgründung einer GmbH zu beachten.
STEUERN - WAS SIND DIE WICHTIGSTEN STEUERN
Das Finanzamt sendet jedem Existenzgründer bei Eröffnung des Betriebes einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Darin muss der Existenzgründer Angaben zu persönlichen Daten und vor allem zum geschätzten Gewinn und zu weiteren Einkünften machen.
Bei Gewerbetreibenden erhält das Finanzamt vom Gewerbeamt Kenntnis.
Selbständig Tätige müssen die Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer ist die Steuer auf Einnahmen einer Privatperson.
Dazu gehören neben anderen Einkunftsarten die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit.
Nach Ablauf des Kalenderjahres oder des Wirtschaftsjahres wird der Existenzgründer zur Einkommensteuer veranlagt.
Während des Kalenderjahres muss der Existenzgründer Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlich geschuldeten Einkommensteuer entrichten.
Als Existenzgründer müssen Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Steuererklärung abgeben.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Sie wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer.
Beschäftigt der Existenzgründer Arbeitnehmer, sind ist er verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Neben der Lohnsteuer müssen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für den Arbeitnehmer einbehalten und abgeführt werden.
Besonderheiten gelten für kurzfristige und geringfügige Arbeitsverhältnisse.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftsteuerpflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften und erstreckt sich auf sämtlichen Einkünfte. Sie beginnt mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, frühestens jedoch mit Beginn der nach außen gerichteten Geschäftstätigkeit.
Das hat zur Folge, dass neben der privaten eine Steuererklärung für die Kapitalgesellschaft erstellt werden muss.
Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich nach den Vorschriften des EStG und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Die GmbH ist in Deutschland die häufigste Form der Kapitalgesellschaft.
Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder inländische Gewerbebetrieb.
Angehörige freier Berufe müssen keine Gewerbesteuer bezahlen.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben; sie ist deren Hauptfinanzierungsquelle.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Existenzgründer im Inland im Rahmen seines Unternehmens erzielt.
In erster Linie sind hier Umsätze aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen, also z. B. Dienstleistungen, gemeint.
Existenzgründer ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent, für bestimmte Umsätze nur sieben Prozent. Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit.
Grundsätzlich hat der Existenzgründer monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Existenzgründer eine Umsatzsteuererklärung einzureichen.
Für Existenzgründer, die bestimmte Größenordnungen nicht erreichen, gibt es Ausnahmeregelungen.
Darin muss der Existenzgründer Angaben zu persönlichen Daten und vor allem zum geschätzten Gewinn und zu weiteren Einkünften machen.
Bei Gewerbetreibenden erhält das Finanzamt vom Gewerbeamt Kenntnis.
Selbständig Tätige müssen die Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer ist die Steuer auf Einnahmen einer Privatperson.
Dazu gehören neben anderen Einkunftsarten die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit.
Nach Ablauf des Kalenderjahres oder des Wirtschaftsjahres wird der Existenzgründer zur Einkommensteuer veranlagt.
Während des Kalenderjahres muss der Existenzgründer Vorauszahlungen in Höhe der voraussichtlich geschuldeten Einkommensteuer entrichten.
Als Existenzgründer müssen Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Steuererklärung abgeben.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Sie wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer.
Beschäftigt der Existenzgründer Arbeitnehmer, sind ist er verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Neben der Lohnsteuer müssen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer für den Arbeitnehmer einbehalten und abgeführt werden.
Besonderheiten gelten für kurzfristige und geringfügige Arbeitsverhältnisse.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftsteuerpflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften und erstreckt sich auf sämtlichen Einkünfte. Sie beginnt mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, frühestens jedoch mit Beginn der nach außen gerichteten Geschäftstätigkeit.
Das hat zur Folge, dass neben der privaten eine Steuererklärung für die Kapitalgesellschaft erstellt werden muss.
Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich nach den Vorschriften des EStG und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Die GmbH ist in Deutschland die häufigste Form der Kapitalgesellschaft.
Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder inländische Gewerbebetrieb.
Angehörige freier Berufe müssen keine Gewerbesteuer bezahlen.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben; sie ist deren Hauptfinanzierungsquelle.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze erhoben, die ein Existenzgründer im Inland im Rahmen seines Unternehmens erzielt.
In erster Linie sind hier Umsätze aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen, also z. B. Dienstleistungen, gemeint.
Existenzgründer ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent, für bestimmte Umsätze nur sieben Prozent. Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit.
Grundsätzlich hat der Existenzgründer monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Existenzgründer eine Umsatzsteuererklärung einzureichen.
Für Existenzgründer, die bestimmte Größenordnungen nicht erreichen, gibt es Ausnahmeregelungen.
ARBEITNEHMER - WAS MUSS BEIM EINSTELLEN VON ARBEITNEHMERN BEACHTET WERDEN
Existenzgründer können Arbeitnehmer einstellen.
Der Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, allerdings sollte aus Gründen der Beweisbarkeit die Schriftform gewählt werden.
In bestimmten Branchen sind Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden und damit für jedes Arbeitsverhältnis bindend.
Folgendes sollte sich der Existenzgründer bei der Einstellung von Arbeitnehmern vorlegen lassen:
Als Arbeitgeber hat der Existenzgründer nicht nur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) vom Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile an die Krankenkasse abzuführen, sondern noch Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätsbeitrag an das Finanzamt.
Bevor der Existenzgründer den ersten Arbeitnehmer anstellt, muss er die Betriebsnummer beantragen.
Der Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden, allerdings sollte aus Gründen der Beweisbarkeit die Schriftform gewählt werden.
In bestimmten Branchen sind Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden und damit für jedes Arbeitsverhältnis bindend.
Folgendes sollte sich der Existenzgründer bei der Einstellung von Arbeitnehmern vorlegen lassen:
- Lohnsteuerkarte, die von der Gemeindeverwaltung ausgestellt wird,
- Sozialversicherungsausweis
- bei Ausländern die Aufenthaltsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis.
Als Arbeitgeber hat der Existenzgründer nicht nur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) vom Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile an die Krankenkasse abzuführen, sondern noch Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätsbeitrag an das Finanzamt.
Bevor der Existenzgründer den ersten Arbeitnehmer anstellt, muss er die Betriebsnummer beantragen.
RÄUMLICHKEITEN - SELBST APPLE HAT IN DER GARAGE ANGEFANGEN!
Für bestimmte Branchen bieten Gründer- und Innovationszentren nicht nur geeignete Räumlichkeiten, sondern auch günstige Rahmenbedingungen für die Konzept-, Start- und erste Entwicklungsphase junger, insbesondere innovativer Unternehmen.
Dies geschieht überwiegend in vier Hauptfeldern:
Dies geschieht überwiegend in vier Hauptfeldern:
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Unternehmensgründer und junge Unternehmen, Begleitung der Unternehmensentwicklung, Einbindung in das Kontakt- und Kommunikationsnetzwerk des Zentrums etc.
- Ein differenziertes Angebot an Infrastruktur für die Unternehmen in den verschiedensten Bereichen, zum Beispiel vom temporär mietbaren Konferenzraum bis zur Präsentationstechnik, von Telekommunikation und Internetanbindung bis zu Laborausstattung, von klassischen Dienstleistungen wie Empfang, Postservice bis zu Projektmanagement etc.
- Ein Angebot an Räumlichkeiten für den Start und die erste Entwicklung der Unternehmen in hoher Flexibilität hinsichtlich Zeit, Größe und Konditionen entsprechend deren Entwicklung.
- Die Gründer- und Innovationszentren realisieren diese Grundaufgaben aus einer Hand mit hoher Effizienz und unter Einbeziehung eines Netzwerkes von Experten und Partnern.
FRANCHISING - EINE WIN-WIN SITUATION SOWOHL FÜR DEN FRANCHISENEHMER (EXISTENZGRÜNDER) ALS AUCH FÜR DEN FRANCHISEGEBER
Es gibt viele Gründe, sich selbstständig zu machen: Der Eine möchte einfach sein eigener Herr sein, ein Anderer etwas Eigenes aufbauen, und ein Dritter sucht nach einer zukunftssichernden Perspektive als Alternative zu seiner bestehenden Tätigkeit.
Die Erfüllung aller dieser Motive ist mit Franchising möglich.
Existenzgründer als Franchisenehmer übernehmen von einem Franchisegeber ein markterprobtes und etabliertes Geschäftskonzept mit Schutzrechten, Einkaufsvorteilen, Schulungen und Dienstleistungen sowie Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen, in Marketing und PR.
Hierfür zahlt der rechtlich selbstständige und eigenverantwortlich operierende Franchisenehmer (Existenzgründer) im Gegenzug monatliche Gebühren und kann das gewachsene Wissen und entstandene Know-how vor Ort umsetzen und sich – dank seines starken Partners – ganz auf den Vertrieb und auf seine Kunden konzentrieren.
Der Franchisegeber ist für die Weiterentwicklung, Vermarktung und Kontrolle seines Betriebskonzeptes sowie für den Wissenstransfer verantwortlich.
Durch diese – erfolgsentscheidende – Aufgabenteilung zwischen Franchisenehmer (Existenzgründer) und Franchisegeber profitiert jeder von der Zusammenarbeit und der Erfahrung des anderen.
Der große Vorteil des Franchisings liegt somit in der Synergie beider Franchiseparteien.
Die Quote von gescheiterten Franchise-Nehmern ist im Vergleich zum „Einzelkämpfer" daher auch gering.
Wer sich als Franchisenehmer (Existenzgründer) einem Franchisesystem anschließt, startet nicht bei „Null“ und spart viel Zeit, vermeidet Fehler und minimiert gleichzeitig das finanzielle Risiko.
Der Franchisegeber profitiert von der Initiative, der Arbeitskraft, dem Kapital, dem Standort und den Gebührenzahlungen des Franchise-Nehmers (Existenzgründers).
Im Gegenzug stellt er sein Wissen, seine Erfahrung, sein ganzheitliches Geschäftskonzept sowie seine Organisations- und Erfolgsinstrumente zur Verfügung.
Der Franchisenehmer (Existenzgründer) profitiert von der Unterstützung des Franchisegebers und wichtigen immateriellen Werten des Systems, wie
Eine Franchisepartnerschaft führt zu einer "Win-Win-Situation" für beide Franchiseparteien.
Die Erfüllung aller dieser Motive ist mit Franchising möglich.
Existenzgründer als Franchisenehmer übernehmen von einem Franchisegeber ein markterprobtes und etabliertes Geschäftskonzept mit Schutzrechten, Einkaufsvorteilen, Schulungen und Dienstleistungen sowie Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen, in Marketing und PR.
Hierfür zahlt der rechtlich selbstständige und eigenverantwortlich operierende Franchisenehmer (Existenzgründer) im Gegenzug monatliche Gebühren und kann das gewachsene Wissen und entstandene Know-how vor Ort umsetzen und sich – dank seines starken Partners – ganz auf den Vertrieb und auf seine Kunden konzentrieren.
Der Franchisegeber ist für die Weiterentwicklung, Vermarktung und Kontrolle seines Betriebskonzeptes sowie für den Wissenstransfer verantwortlich.
Durch diese – erfolgsentscheidende – Aufgabenteilung zwischen Franchisenehmer (Existenzgründer) und Franchisegeber profitiert jeder von der Zusammenarbeit und der Erfahrung des anderen.
Der große Vorteil des Franchisings liegt somit in der Synergie beider Franchiseparteien.
Die Quote von gescheiterten Franchise-Nehmern ist im Vergleich zum „Einzelkämpfer" daher auch gering.
Wer sich als Franchisenehmer (Existenzgründer) einem Franchisesystem anschließt, startet nicht bei „Null“ und spart viel Zeit, vermeidet Fehler und minimiert gleichzeitig das finanzielle Risiko.
Der Franchisegeber profitiert von der Initiative, der Arbeitskraft, dem Kapital, dem Standort und den Gebührenzahlungen des Franchise-Nehmers (Existenzgründers).
Im Gegenzug stellt er sein Wissen, seine Erfahrung, sein ganzheitliches Geschäftskonzept sowie seine Organisations- und Erfolgsinstrumente zur Verfügung.
Der Franchisenehmer (Existenzgründer) profitiert von der Unterstützung des Franchisegebers und wichtigen immateriellen Werten des Systems, wie
- dem starken Auftritt unter einer einheitlichen Marke, der einen hohen Wiedererkennungseffekt bedeutet und die Marktdurchdringung und Akzeptanz beim Kunden zu erleichtert.
- einer hohen Produktivität durch moderne Verfahren in Informatik, Logistik sowie Spezialisierung auf eigene Stärken
- sichere Gewinnspannen durch Wettbewerbsvorteile.
Eine Franchisepartnerschaft führt zu einer "Win-Win-Situation" für beide Franchiseparteien.
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