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Unternehmens- beratung
Würzburg

Förder-
programme

.

Überblick über die Förderprogramme von Bund, Land und EU


​Ob für den Start in die berufliche Selbstständigkeit oder für Investitionen zur Festigung und Sicherung Ihres Unternehmens:

unternehmerische Vorhaben bedürfen in der Regel der Finanzierung

 Verschiedene staatliche Förderprogramme können hierzu behilflich sein.
 
Informieren Sie sich rechtzeitig, ob und wie eine öffentliche Förderung möglich ist.
 
Mit dem Förderangebot für den Mittelstand gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen vollständigen und aktuellen Überblick über mögliche Hilfen.
 
Im Mittelpunkt stehen Finanzhilfen für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Dabei werden die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
 
Beispielhaft werden im Folgenden 3 Förderprogramme dargestellt.
 

Gerne unterstützen wir Sie beim Finden des für Sie in Frage kommenden Förderprogramms!

"Ich benütze nicht nur das Gehirn, das ich besitze,
sondern ich borge mir noch zusätzlich,
was ich bekommen kann"

Thomas Woodrow Wilson (1856 -1924)
Amerikanischer Politiker, 28. Präsident der USA (1913 - 1921), Reformer
Allgemeine Hinweise
​Beantragung öffentlich geförderter Darlehen  

An Finanzierungshilfen des Bundes und des Freistaates Bayern stehen unter anderem zur Verfügung:
  • Mittel aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt, die als zinsgünstige Kredite vergeben werden,
  • Kredite des ERP-Sondervermögens, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Mittelstandsbank) ausgereicht werden,
  • Eigenmittelprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Mittelstandsbank),
  • Bürgschaften oder Garantien zur Wirtschaftsförderung.
  • Bei der Antragstellung beziehungsweise Inanspruchnahme von staatlichen Mitteln der Gewerbeförderung sind im allgemeinen folgende Bedingungen und Vorschriften zu beachten. 

Förderwürdigkeit
 
Bei der Vergabe der Fördermittel sollen nur solche Vorhaben berücksichtigt werden, 

  • die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, 
  • die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des geförderten Unternehmens steigern,
  • die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Investitionsfinanzierung

Die Fördermittel werden in der Regel nur für die Finanzierung von Investitionen mit langfristigem Finanzierungsbedarf zur Verfügung gestellt, soweit konkret in den Programm-Richtlinien angegeben ausnahmsweise auch für die erforderlichen Betriebsmittel.

Bestimmungsgemäße Verwendung

Die Darlehen und Zuschüsse dürfen nur für den vorgesehenen und im Antrag angegebenen Zweck eingesetzt werden. Dies wird von der Hausbank und der die Kredite bzw. die Zuschüsse ausgebenden Institution überwacht. Bei bestimmungswidriger Verwendung sind die gewährten Darlehen oder Zuschüsse zurückzuzahlen.

Subsidiarität

Staatliche Finanzhilfen werden im Allgemeinen nur dann gewährt, wenn die Durchführung des geplanten Vorhabens ohne diese Förderung wesentlich erschwert wäre oder unterbleiben würde. Dabei sind die wirtschaftlichen Gesamtverhältnisse des Unternehmens zu berücksichtigen.

Eigenbeteiligung

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn sich der Antragsteller in angemessenem Umfang mit eigenen Mitteln an der Finanzierung seines Vorhabens beteiligt. Die Gesamtfinanzierung der beabsichtigten Investitionsmaßnahme muss gesichert sein.

Keine Nachfinanzierung

Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen: das heißt, es dürfen noch keine Aufträge im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Vorhaben vergeben worden sein. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nur ausnahmsweise in speziell hierfür vorgesehenen Programmen gefördert.

Antragseinreichung bei der Hausbank

Im Allgemeinen sind die Anträge auf öffentliche Förderung (soweit nichts anderes angegeben) bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (= Hausbank) einzureichen, das die Weiterleitung an die antragsbearbeitende Institution vornimmt. Die zur Verfügung gestellten Darlehen werden ebenfalls über die Hausbank ausgereicht. Antragsvordrucke sind üblicherweise bei den Hausbanken vorrätig.

Vollständigkeit der Unterlagen 

Der Antrag auf Gewährung von Fördermitteln ist auf amtlichen Vordrucken zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen komplett sind. Erforderlichenfalls kann ein Fachgutachten verlangt werden.

Subventionserhebliche Tatsachen

Alle Tatsachen, von denen die Gewährung oder die Belassung einer Fördermaßnahme abhängig sind, gelten als subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB). 

Hierzu gehören insbesondere die Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie über die Verwendung der Förderung. 

Vorsätzlich oder leichtfertig gemachte falsche Angaben sowie das Unterlassen von Angaben, die der Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses entgegenstehen, können strafrechtlich (§ 264 Strafgesetzbuch (StGB)) verfolgt werden.

Ausschluss der Mehrfachförderung

Eine Mehrfachförderung desselben Vorhabens ist in der Regel nicht möglich; dagegen können Förderungsmaßnahmen aus verschiedenen Programmen in aller Regel kumuliert werden. Insbesondere trifft dies bei Programmen des Bundes einerseits und des Landes andererseits zu.

Bankübliche Absicherung

Soweit nicht im Einzelnen darauf hingewiesen, müssen die Förderdarlehen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden. 

Soweit dies im Einzelfall ganz oder teilweise nicht möglich ist, können unter Umständen Bürgschaften eine Bürgschaftsbank in Anspruch genommen werden.

Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Auf die Gewährung von öffentlichen Förderungsmaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch. Da sich die Zusagen von Finanzierungshilfen nach dem Umfang der zur Verfügung stehenden öffentlichen Haushaltsmittel richten, sollte die Antragstellung jeweils möglichst rasch erfolgen.

Besteuerung der erhaltenen Zuschüsse und Darlehen

Die Investitionszuschüsse sind bei der einkommenssteuerlichen Bewertung der bezuschussten Wirtschaftsgüter wertmindernd zu berücksichtigen. Alternativ können diese als außerordentlicher Ertrag versteuert werden. 

Darlehen sind dagegen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer als Dauerschuld zuzurechnen; die bezahlten Zinsen erhöhen als Dauerschuldzinsen den Gewinn aus Gewerbebetrieb.
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Konkret: Die EU unterstützt die Kreditvergabe vor allem an Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen, indem sie die Garantie für die Rückzahlung der Kredite gegenüber der KfW übernimmt.
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  • für Existenzgründer im Haupterwerb;
  • leichter Zugang zum Kredit durch 100 % Haftungsfreistellung Ihrer Bank;
  • durch Eigenkapital-Charakter gute Grundlage für weitere Kredite;
  • mindestens 10 % eigene Mittel erforderlich.
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  • ab 1,00 % effektiver Jahreszins;
  • für Gründer, Unternehmensnachfolger, Freiberufler und junge Unternehmen;
  • Finanzierung nahezu aller Vorhaben in vollem Umfang, auch im Ausland;
  • flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

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