Die Wirtschaftskanzlei 1a Aussicht
Mahnbescheid
Der Mahnbescheid ist Voraussetzung für den Vollstreckungsbescheid - die Kosten sind niedrig – wird Widerspruch erhoben, muss Klage eingereicht werden
Leistet der Schuldner bis zu dem gesetzten Termin keine Zahlung oder liegt keine bzw. eine unbefriedigende Antwort des Schuldners vor, leitet die Wirtschaftskanzlei 1a Aussicht das gerichtliche Verfahren ein.
Nach Rücksprache mit dem Mandanten ist zu entscheiden, ob ein Mahnbescheid beantragt oder direkt das gerichtliche Klageverfahren eingeleitet werden soll.
Wird das Klageverfahren eingeleitet, erstellt die Wirtschaftskanzlei 1a Aussicht die Anspruchsbegründung, reicht diese beim zuständigen Gericht ein und vertritt den Mandanten bei gerichtlichen Terminen.
Wird ein Mahnbescheid beantragt, hängt das weitere Verfahren vom Verhalten des Schuldners ab.
Erhebt der Schuldner keine Einwendungen, beantragt die Wirtschaftskanzlei 1a Aussicht den Vollstreckungsbescheid.
Werden Einwendungen erhoben, muss die Anspruchsbegründung beim zuständigen Gericht eingereicht und der Mandant vor Gericht vertreten werden.