Die Wirtschaftskanzlei 1a Aussicht
Elterngeld
Geändertes Elterngeld ab 2007
Mit Einführung des geänderten Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zum 01.01.2007, ist anstelle des bisher einkommensabhängig bewilligten Erziehungsgeldes eine Reduzierung der bisherigen finanziellen Einbußen im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes getreten.
Heute wird das Elterngeld in Höhe von 67 % des bisherigen Nettoeinkommens, höchstens 1.800 €, des betreuenden Elternteils gezahlt; Nichterwerbstätige erhalten mindestens 300 €.
Liegt das Einkommen unter 1.000 €, werden bis zu 100 % ersetzt.
Der Anspruch auf Elterngeld besteht für die Dauer von 12 Monaten. Zwei „Partnermonate” kommen hinzu, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate die Betreuung übernimmt. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für 14 Monate.
Voraussetzung ist neben der Kinderbetreuung die Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit auf weniger als 30 Wochenstunden.
Keine Änderung tritt bei der Dauer der Elternzeit – weiterhin drei Jahre – sowie beim Arbeitnehmerschutz während der Elternzeit ein:
Der Antrag auf Elternzeit muss für nach dem 31.12.2006 geborene Kinder spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich gestellt werden.
Der Arbeitgeber muss dem bei ihm tätigen Elterngeldberechtigten eine Bescheinigung über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit ausstellen; ansonsten droht ihm ein Bußgeld.
Heute wird das Elterngeld in Höhe von 67 % des bisherigen Nettoeinkommens, höchstens 1.800 €, des betreuenden Elternteils gezahlt; Nichterwerbstätige erhalten mindestens 300 €.
Liegt das Einkommen unter 1.000 €, werden bis zu 100 % ersetzt.
Der Anspruch auf Elterngeld besteht für die Dauer von 12 Monaten. Zwei „Partnermonate” kommen hinzu, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate die Betreuung übernimmt. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für 14 Monate.
Voraussetzung ist neben der Kinderbetreuung die Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit auf weniger als 30 Wochenstunden.
Keine Änderung tritt bei der Dauer der Elternzeit – weiterhin drei Jahre – sowie beim Arbeitnehmerschutz während der Elternzeit ein:
- Anspruch auf Teilzeitarbeit,
- zusätzlicher Kündigungsschutz etc.
Der Antrag auf Elternzeit muss für nach dem 31.12.2006 geborene Kinder spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich gestellt werden.
Der Arbeitgeber muss dem bei ihm tätigen Elterngeldberechtigten eine Bescheinigung über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit ausstellen; ansonsten droht ihm ein Bußgeld.